Wer darf nach dem Tod über Bankkonten verfügen?

Nach dem Ableben einer Person werden ihre Konten und Depots von der Bank zunächst gesperrt, zum Schutz der Erben. Erst mit einem Erbschein oder durch einen Willensvollstrecker kann wieder über die Vermögenswerte verfügt werden. Welche Ausnahmen gelten und wie man mit Vollmachten oder UND/ODER-Konten vorsorgen kann, erläutert Grunder Rechtsanwälte im Artikel.

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