Patchworkfamilien sind heute alltäglich: Paare mit Kindern aus früheren Beziehungen bilden neu zusammengesetzte Familien mit Stiefeltern, Stiefkindern oder Halbgeschwistern. Die Konstellationen sind vielfältig. Schön und modern – nur schade, dass es das Schweizer Erbrecht nicht ist. Die gesetzliche Erbfolge ist noch immer auf traditionelle Familienmodelle ausgerichtet. In Patchwork-Konstellationen ist eine sorgfältige Nachlassplanung daher Pflicht.
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