Wichtige Informationen über die Schutzkonzepte und -massnahmen für Branchen und Betriebe
Der Bundesrat lockert in den nächsten Wochen schrittweise die Massnahmen zum Schutz vor dem neuen Coronavirus. Er sieht dazu keine allgemeine Maskentragpflicht vor. Abstand halten und Händewaschen bleiben die wirkungsvollsten Schutzmassnahmen. Die Branchen und Betriebe sind jedoch verpflichtet und verantwortlich, die Lockerung mit Schutzkonzepten zu begleiten.
- Informationen des SECO zu den Schutzkonzepten backtowork.easygov.swiss/
- Information Volkswirtschaftsdirektion des Kantons Zug mit wichtigen Informationen und Links über die zu erarbeitenden Schutzkonzepte und -massnahmen: Schutzkonzepte
- Erläuterungen zur Verordnung 2 vom 13. März 2020 über Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus: COVID-19-Verordnung 2
- Fassung vom 22. April 2020: Erläuterungen zur COVID-19-Verordnung 2