Wer entscheidet für mich, wenn ich selbst nicht mehr in der Lage bin?

Es kann alle jederzeit und unerwartet treffen: Ein Unfall oder eine Krankheit, welche uns die Möglichkeit nimmt, selbst Entscheidungen zu treffen. Durch den Erlass eines Vorsorgeauftrages sowie einer Patientenverfügung kann trotz eigener Urteilsunfähigkeit die Weiterführung des eigenen Unternehmens, der Verkauf einer Liegenschaft sowie das Fällen weiterer nicht alltäglicher Entscheide durch eine auserwählte Vertrauensperson sichergestellt werden. Der Vorsorgeauftrag verhindert einen KESB Beistand.

Erfahren Sie mehr zu diesem Thema im Blog von der Grunder Rechtsanwälte AG.