Stellungahme zur Totalrevisionen des Submissionsgesetzes (SubG)

Der Zuger Gewerbeverband dankt der Regierung für die Einräumung der Möglichkeit, sich zur Revision des Sub­missionsgesetzes vernehmen zu lassen, und macht davon innert Frist wie folgt Gebrauch:

Der Gewerbeverband begrüsst den Beitritt des Kantons Zug zur revidierten Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB).

Da nicht alle im Bundesgesetz enthaltenen Zuschlagskriterien in die IVöB übernommen wurden, droht ein Re­gulierungs-Dschungel. Wir beantragen daher, die in der IVöB fehlenden Kriterien (Preisniveau und Verlässlich­keit des Preises) in die kantonalen Rechtsgrundlagen aufzunehmen. Nur mit der «Preisniveau-Klausel» wird Gleiches mit Gleichem verglichen. Die durch Ungleichheit bei der Kaufkraft entstandene Diskriminierung von Unternehmen, die in einem Land mit hohem Preisniveau produzieren, kann so eliminiert werden.
Dass die in Art. 29 Abs. 1 IVöB enthaltene Liste der Zuschlagskriterien durch die kantonalen
Parlamente ergänzt werden kann, haben die Kantone AG, Al, BL, LU, SO, SZ und TG bereits bewiesen.

Im Weiteren sind aus Sicht des Gewerbeverbandes die folgenden zentralen Punkte zu erwähnen:

  • – weitere Standardisierung der Prozesse bezüglich Einreichung von Offerten; dies vereinfacht die betriebli­chen Abläufe unserer Unternehmen wesentlich
  • Paradigmenwechsel bei den Zuschlagskriterien
    o Stärkung der Qualität; dies ist dem Gewerbeverband seit langem ein Anliegen
    o Berücksichtigung der Kosten während der gesamten Nutzungsdauer einer Anschaffung
  • Erhöhung des Schwellenwertes für freihändige Verfahren auf CHF 150’000.-

Mindestens so wichtig, wie das SubG an sich, ist der Vollzug des SubG. Die Vergabe von Aufträgen an ortsansäs­sige Unternehmen ist für den Gewerbeverband von grösstem Interesse. Es braucht Rückgrat, das freihändige Verfahren anzuwenden und zum daraus resultierenden Ergebnis zu stehen. Parallel dazu ist auch beim freihän­digen Verfahren sicherzustellen, dass die qualifizierten Anbieter über einen längeren Zeitraum betrachtet aus­geglichen berücksichtigt werden.

Für Ihre wohlwollende Aufnahme dieser Anmerkungen dankt der Gewerbeverband im Voraus bestens und steht bei allfälligen Fragen gerne zur Verfügung.