Revidiertes Erbrecht – Mehr Flexibilität bei der Nachlassplanung

Am 1. Januar 2023 ist das revidierte Erbrecht in Kraft getreten. Was bedeutet dies konkret und welche Auswirkungen haben die Neuerungen auf Ihre bisherige Nachlassregelung?

Das neue Recht verschafft Ihnen die Möglichkeit, mittels Verfügung von Todes wegen über mindestens die Hälfte Ihres Vermögens frei zu verfügen. Wer bereits Nachlassregelungen getroffen hat, sollte überprüfen, ob diese unter dem neuen Erbrecht noch den eigenen Wünschen entsprechen.

Das Wichtigste in Kürze
Die zentrale Neuerung betrifft die Reduktion der Pflichtteile. Der Pflichtteil von Nachkommen wurde per 1. Januar 2023 von drei Vierteln auf die Hälfte ihres Erbteils reduziert, jener der Eltern entfällt ganz. Unverändert bleibt der Pflichtteil des überlebenden Ehegattens bzw. eingetragenen Partners. Ein Konkubinatspartner hat wie bisher keinen gesetzlichen Erb- oder Rentenanspruch. Um Ihren Lebenspartner zu begünstigen, müssen Sie selbst aktiv werden und erb- sowie versicherungsrechtliche Regelungen treffen.

Neue Freiheiten – was tun damit?
Die neuen Verfügungsfreiheiten ermöglichen es Ihnen, Personen oder Institutionen Ihrer Wahl, wie zum Beispiel Stiefkinder, Patenkinder, Konkubinatspartner oder wohltätige Organisationen, weitergehend zu begünstigen. Zudem gibt Ihnen das neue Recht mehr Freiheit bei der Verteilung Ihres Vermögens innerhalb der Familie, was möglicherweise die Nachfolgeregelung Ihres Familienunternehmens erleichtert.

Wichtig ist in diesem Zusammenhang allerdings zu erwähnen, dass «mehr Freiheit» auch «mehr Steuern» bedeuten kann. Beziehen Sie steuerliche Aspekte daher unbedingt in Ihre Überlegungen mit ein. Insbesondere im Hinblick auf Schenkungs- oder Erbschaftssteuern sollten Sie ein Augenmerk auf die geltenden kantonalen Bestimmungen an Ihrem Wohnsitz legen.

Handlungsbedarf
Es lohnt sich, die Revision des Erbrechts als Anlass zu nutzen, um sich mit der eigenen Nachlassregelung zu befassen oder bestehende Nachlassdokumente im Lichte des neuen Rechts zu überprüfen. Ihr Testament/Erbvertrag verliert nicht an Gültigkeit, allerdings sollten Sie Folgendes beachten: In einem Erbfall ist jenes Recht massgebend, das zum Zeitpunkt des Todes des Erblassers in Kraft ist, unabhängig davon, wann die Verfügung von Todes wegen erstellt wurde, was zu Auslegungsproblemen führen kann. Nehmen Sie an den genannten Dokumenten Anpassungen vor, falls die gesetzliche Erbfolge Ihren Wünschen nicht mehr gerecht wird.

Erfahrungsgemäss nimmt eine seriöse Nachlassplanung oder deren Überprüfung einige Zeit in Anspruch. Nehmen Sie sich genügend Zeit, um sich mit dem Thema zu befassen. Eine gute Vorbereitung zu Lebzeiten schafft Klarheit — für Ihre Familie, Ihre Erben und auch für Sie selbst. Wir unterstützen Sie gerne dabei!

Weiterführende Informationen finden Sie hier: Neues Erbrecht 2023 – Wo besteht in der Nachlassplanung Handlungsbedarf? – BDO

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