OECD Mindeststeuer

OECD-Mindeststeuer kommt auch KMU zugute

Am 18. Juni 2023 stimmt die Schweizer Bevölkerung über eine Verfassungsänderung zur Umsetzung der OECD-Mindeststeuer in der Schweiz ab. Der Gewerbeverband des Kanton Zug empfiehlt der Bevölkerung ein JA. Durch die Zustimmung werden Steuereinnahmen gesichert und die Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz erhalten.

Rund 2’200 grosse, internationale Unternehmen mit Sitz in der Schweiz sollen künftig mit einem Mindeststeuersatz von 15 Prozent besteuert werden. KMU sind von dieser Verfassungsänderung nur indirekt betroffen. Trotzdem macht sich der Gewerbeverband dafür stark, die Vorlage anzunehmen.

Bei der bevorstehenden Abstimmung geht es auch darum, die Attraktivität der Schweiz zu erhalten und zu erreichen, dass die Unternehmen weiterhin in der Schweiz ihre Steuern bezahlen und nicht im Ausland eine Zusatzbesteuerung leisten müssen. Damit sichert sich die Schweiz nicht nur bisherige Steuereinnahmen, sondern kann auch weiterhin im
internationalen Wettbewerb bestehen bleiben.

Gemäss diversen Analysen dürfte der Kanton Zug bei einer Annahme der Vorlage sogar mit kurzfristigen steuerlichen Mehreinnahmen rechnen. Diese Steuerbeiträge sind wichtig für den Erhalt der öffentlichen Leistungen für die Bevölkerung und kommen auch den KMU zugute. Deshalb empfiehlt der Gewerbeverband des Kanton Zug ein JA zur Umsetzung der
OECD-Mindeststeuer.

Medienkontakt
Roland Staerkle, Präsident Gewerbeverband Kanton Zug
+41 79 340 75 18, r.staerkle@datazug.ch, zugergewerbe.ch