Neues Coronavirus und die Berufsbildung in der Schweiz
Die Corona-Krise darf nicht zu einer Schwächung der Berufsbildung führen. Die Verbundpartner der Berufsbildung setzen sich deshalb gemeinsam dafür ein, negative Auswirkungen auf die Berufsbildung zu vermeiden. Dazu haben sie unter Federführung des Steuergremiums «Berufsbildung 2030» eine Projektorganisation eingerichtet und Arbeitsgruppen einberufen, die sich insbesondere mit den konkreten Herausforderungen in der beruflichen Grundbildung beschäftigen. Die Umsetzung der Massnahmen erfolgt damit national abgestimmt. Gesundheit und Schutzmassnahmen haben oberste Priorität.
Commitment der Verbundpartner
- Alle Verbundpartner setzen sich dafür ein, negative Auswirkungen auf die Berufsbildung zu vermeiden.
- Es gelten weiterhin die jeweiligen gesetzlichen Zuständigkeiten. Die Zusammenarbeit der Verbundpartner wird jedoch intensiviert.
- Die Umsetzung von Massnahmen erfolgt national abgestimmt. Auf Alleingänge von einzelnen Kantonen oder Organisationen der Arbeitswelt ist zu verzichten.
- Der Unterricht ist in allen Bereichen der Berufsbildung im Rahmen der Möglichkeiten aufrechtzuerhalten. Priorität haben Abschlussklassen.
- Ziel ist, allen Lernenden im letzten Lehrjahr diesen Sommer trotz schwieriger Rahmenbedingungen den Abschluss zu ermöglichen.
- Gesundheit und Schutzmassnahmen haben oberste Priorität.
Adressaten der Massnahmen
Die vom Steuergremium und den Arbeitsgruppen beschlossenen Massnahmen richten sich primär an die Akteure der Berufsbildung:
- Kantone (Berufsbildungsämter)
- Berufsfachschulen und Lehrwerkstätten (via Kantone)
- Table Ronde Berufsbildender Schulen (via SBBK)
- Lehrbetriebe (via Kantone)
- ÜK-Zentren (via Kantone)
- Trägerschaften berufliche Grundbildungen und höhere Berufsbildung (via SBFI und Dachverbände)
- Höhere Fachschulen (via SBFI und Konferenz HF)