Merkblatt für Zuger Arbeitgeber

Arbeitsintegration für Flüchtlinge aus der Ukraine
mit S-Status

 

Ausgangslage

Der Flüchtlingsstrom aus der Ukraine ist auch im Kanton Zug angekommen und schwellt weiter an. Vorerst ist das Ende nicht abzusehen. Der Bund registriert die ankommenden Flüchtlinge und erteilt den S-Status (Schutzbedürftige aus Kriegsgebieten). Mit diesem Status haben diese Personen ein temporäres Aufenthaltsrecht, bis sich die Situation im Heimatland genügend stabilisiert hat.
Es gilt zu berücksichtigen, dass die geflüchteten Personen (vorwiegend Frauen, Mütter und Kinder > 70–80 %) während der ersten Phase nach der Ankunft in Zug möglicherweise Zeit und Priorität auf grundlegende Bedürfnisse wie Unterkunft, allgemeine Gesundheit und Einschulung ihrer Kinder legen müssen, bevor sie sich für eine Stelle bewerben können. Aktualisierte Informationen zu Ukraine-Flüchtlinge unter https://www.zg.ch/behoerden/staatskanzlei/kommunikati-onsstelle/ukraine-hilfe

Personen mit dem S-Status dürfen arbeiten

Bedingungen sind:

  • Gesuch des Arbeitgebers mit unterschriebenem Arbeitsvertrag (Prozess siehe unten)
  • orts- und branchenübliche Arbeits- und Lohnbedingungen sind zwingend einzuhalten
  •  keine Wartefrist, kein Inländervorrang
  •  Stellenwechsel ist bewilligungspflichtig

Unter der Leitung des Kantonalen Sozialamts – Abt. Soziale Dienste Asyl – führt die Gemeinnützige Gesellschaft Zug (GGZ) als bewährte Integrationsstelle für Personen aus dem Asylbereich ein erstes Kurz-Assessment durch. Es dient dazu, jene Personen mit einer realistischen Vermittlungschance und mit dem Wunsch auf eine Arbeitsstelle herauszufiltern.

Es gilt zu berücksichtigen, dass die Arbeitssuchenden mit S-Status möglicherweise nicht alle persönlichen Dokumente / Bescheinigungen für eine Bewerbung zur Verfügung haben.

Bis dato gingen ganz wenige Anfragen zur Vermittlungsunterstützung ein. Wir rechnen damit, dass der Kreis dieser Personen anfänglich noch überschaubar ist, nach einigen Wochen jedoch stark wachsen kann. Parallel dazu werden durch Eigen- oder Privatinitiative rasch erste Arbeitsverhältnisse bewilligt werden können.

Rekrutierungsprozess via Regionales Arbeitsvermittlungszentrum (RAV)

1. Melden Sie bitte die offene Stelle an die Kontaktstelle Arbeitgeber (KAG) im RAV. Es gibt mehrere Möglichkeiten, die offenen Stellen zu melden:

Detaillierte Informationen finden Sie beim RAV unter https://www.rav-zg.ch/index.php?in-halt=fuer_arbeitgebende&unterinhalt=offene_stelle_melden.

2. Die KAG wird umgehend das ‘Matching’ mit stellensuchenden Personen vornehmen. Falls explizit gewünscht und Sie den Vermerk «Ukraine» hinzufügen, wird das ‘Matching’ aus-schliesslich aus dem Pool der Ukraine-Flüchtlinge erfolgen.

3. Sobald Sie die gewünschte Person mit S-Status rekrutiert haben, reichen Sie bitte das Ge-such um Arbeitsbewilligung mit unterschriebenem Arbeitsvertrag an das Amt für Migration ein. Formular mit Adresse finden Sie unter: https://www.zg.ch/behoerden/sicherheitsdirek-tion/amt-fur-migration/asyl/formulare-und-merkblatter/stellenantritt-stellenwechsel#down-loads. Dieser Bewilligungsschritt dauert max. 2 bis 3 Tage.

Schlussbemerkung

Wir bitten Sie, die offenen oder speziell neu geschaffenen Stellen ans RAV zu melden. Falls Sie nicht explizit den Vermerk «Ukraine» aufführen, wird die Rekrutierung über den ganzen Pool der Stellensuchenden und der übrigen Personen aus dem Asylwesen erfolgen.

Wir danken Ihnen für die Unterstützung und den Willen, den geflüchteten Menschen eine Perspektive auf Selbstständigkeit und Unabhängigkeit zu ermöglichen.

Bitte beachten Sie, dass sich die Anzahl der verfügbaren und arbeitsmarktfähigen Personen mit S-Status eventuell stark schwankend über die nächsten Monate entwickelt.

Wir danken Ihnen, wenn wir bereits jetzt über offene Stellen informiert werden. Gleichzeitig sind wir darauf angewiesen, dass weitere offene Stellen gemeldet werden, da bei einer wachsenden Flüchtlingswelle und nach einer Zeit des Einlebens (auch sprachlich) der Bedarf an offenen Stellen wachsen wird.