Leitfaden für Arbeitgeber
Leitfaden für Arbeitgeber
Der Schweizerische Arbeitgeberverband hat einen Leitfaden für Arbeitgeber veröffentlicht.
Merkblatt für den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz.
Der Arbeitgeber hat besondere Verpflichtungen einzuhalten.
Corona Erwerbsersatzentschädigung
Der Bundesrat hat Massnahmen getroffen, um die wirtschaftlichen Folgen der weiteren Verbreitung des Coronavirus für die betroffenen Unternehmen und Arbeitnehmenden abzufedern. Sie sind auf ein halbes Jahr befristet. Eltern, Personen in Quarantäne, Selbständigerwerbende und freischaffende Künstlerinnen und Künstler haben Anspruch auf die Entschädigung für Erwerbsausfall.
Befristete Kinderbetreuung im Unternehmen
Unter speziellen Bedingungen dürfen Unternehmen im Kanton Zug eine befristete Kinderbetreuung betreiben. Die Vorschriften von Hygiene- und Sicherheitsvorkehrungen sind dabei strikt einzuhalten. Es dürfen räumlich getrennte Kleingruppen mit je bis zu fünf Kindern betreut werden. Für Unternehmen, welche ein solches Angebot aufgleisen wollen, ist die Gemeinde die Anlaufstelle für Fragen und zur Meldung der Kinderbetreuungsstätte.