Kurzleitfaden für international tätige Unternehmen

Einschränkungen der Einreise- und Arbeitsbewilligungen
Der Bundesrat hat eine ausserordentliche Einreiseeinschränkung von den Risikostaaten Italien, Frankreich, Deutschland, Österreich, Spanien und sämtliche Drittstaaten ausserhalb der EU/EFTA beschlossen. Ausgenommen sind Inhaberinnen und Inhaber eines schweizerischen Aufenthaltstitels, eines Visums, einer Grenzgängerbewilligung oder einer Zusicherung der Aufenthaltsbewilligung. Die Erteilung von Schengen-Visa sowie von nationalen Visa in Drittstaaten wird bis zum 15. Juni 2020 vorerst eingestellt. Ausgenommen sind Spezialistinnen und Spezialisten im Zusammenhang mit dem Gesundheitsbereich, deren Erwerbstätigkeit in der Schweiz von grosser Bedeutung ist. Details ersehen Sie bitte auf der Webseite des Staatssekretariats für Migration SEM.

Kurzleitfaden für international tätige Unternehmen
Die Zahl der Infektionsfälle des Coronavirus steigt weltweit und damit auch die Unsicherheit. Switzerland Global Enterprise hat einen Kurzleitfaden für international tätige Unternehmen zusammengestellt. Dieser enthält Informationen zu den Auswirkungen auf Logistik, Vertragsrecht, Geschäftsreisen, etc. und wird laufend aktualisiert.