Kanton Zug plant eine Ergänzung der Härtefallunterstützung
Der Bundesrat plant an seiner Sitzung vom 18. Dezember 2020 weitergehende Massnahmen zu beschliessen, sollte sich die Lage in der nächsten Woche weiter verschlechtern. Im Raum steht beispielsweise die Schliessung von Gastrobetrieben und Läden. Um in diesem äusserst anspruchsvollen Umfeld die Zuger Wirtschaft und insbesondere Unternehmen in den Bereichen Gastronomie, Freizeit und Sport finanziell zu unterstützen, beantragt der Regierungsrat dem Kantonsrat auf die zweite Lesung einen zusätzlichen Rahmenkredit von maximal 15 Millionen Franken.
Der Regierungsrat will rechtzeitig bereit sein, wenn zusätzliche Einschränkungen des Bundes zu weiteren wirtschaftlichen Härtefällen führen. Diese Ergänzung des soeben angelaufenen
Härtefallprogramms tritt allerdings nur in Kraft, wenn der Bund selber keine adäquaten finanziellen Ausgleichsmassnahmen schafft.
Einschränkungen des Bundes treffen Betriebe hart
Aufgrund der sich epidemiologisch zusehends verschlechternden Lage hat sich der Bundesrat am 8. Dezember 2020 dafür ausgesprochen, die Situation in einem mehrstufigen Prozess zu
verbessern. Er will am 11. Dezember 2020 Beschlüsse fassen, um die nationalen Massnahmen zu vereinheitlichen und zu verschärfen. Geplant ist, dass Gastrobetriebe, Einkaufsläden,
Märkte, Freizeitbetriebe und Sportaktivitäten vom 12. Dezember 2020 bis am 20. Januar 2021 um 19.00 Uhr schliessen müssen und sonntags geschlossen bleiben. Beruhigt sich die Lage
bis dahin nicht, dürfte der Bundesrat an seiner Sitzung vom 18. Dezember 2020 noch strengere Massnahmen beschliessen. Im Raum steht beispielsweise die Schliessung von Gastrobetrieben und Läden.
Zug lässt seine Unternehmen nicht im Regen stehen
Finanzdirektor Heinz Tännler erklärt: «In dieser äusserst anspruchsvollen Ausgangslage lässt der Regierungsrat die Unternehmen nicht alleine, sondern möchte der Zuger Wirtschaft finanzielle Unterstützung gewähren und Sicherheit vermitteln.» Unternehmen, die vor Ausbruch von Covid-19 profitabel oder überlebensfähig waren, aber das Kriterium des sogenannten Härtefallprogramms bezüglich «Umsatzeinbusse von mindestens 40 Prozent gegenüber den Vorjahren» nicht erfüllen, und von den vom Bundesrat im Dezember 2020 zusätzlich angeordneten nationalen Massnahmen besonders stark betroffen sind, sollen ebenfalls finanziell unterstützt werden können. «Vorgesehen ist die Ausrichtung von rückzahlbaren Darlehen und vor allem die Gewährung von à-fonds-perdu-Beiträgen in der Höhe von zusätzlich maximal 15 Millionen Franken», erläutert der Finanzdirektor. Voraussetzung ist, dass der Jahresumsatz 2020, im Zusammenhang mit behördlich angeordneten Massnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie, unter 80 Prozent des durchschnittlichen Jahresumsatzes der Jahre 2018 und 2019 liegt.
Unterstützung für profitable Zuger Unternehmen
Damit ein Unternehmen von den Massnahmen profitieren kann, müssen mehrere Voraussetzungen erfüllt sein. Hierzu gehört unter anderem, dass es sich um ein profitables und überlebensfähiges Unternehmen handelt, das seinen Sitz seit 1. Oktober 2020 im Kanton Zug hat und vor dem 1. März 2020 gegründet wurde. Ausserdem muss der diesjährige Umsatz in Zusammenhang mit behördlich angeordneten Corona-Massnahmen unter 60 Prozent des durchschnittlichen Jahresumsatzes der letzten beiden Jahre liegen. Die weiteren Voraussetzungen finden sich in der Verordnung oder auf der Webseite der Finanzdirektion, die mit der operativen
Umsetzung des Prozesses betraut wurde: https://www.zg.ch/haertefallprogramm.
Vorfinanzierung über Lotteriefonds
Über den vom Kantonsrat freizugebenden Rahmenkredit im Umfang von 15 Millionen Franken kann erst nach unbenutzter Referendumsfrist am 22. Februar 2021 (oder nach Annahme durch
das Volk) verfügt werden. Für einige Unternehmen käme diese Hilfe zu spät. Damit Unternehmen, welche die Anspruchsvoraussetzungen erfüllen und einen zeitlich dringenden Bedarf an
finanzieller Unterstützung haben, hat der Regierungsrat 500’000 Franken aus dem Lotteriefonds zur Verfügung gestellt. Sollte der Kantonsrat dem Antrag des Regierungsrats zustimmen, werden die bereits aufgelaufenen Ausgaben dem zusätzlichen Rahmenkredit belastet und dem Lotteriefonds wieder gutgeschrieben.
Gesuche um Härtefallmassnahmen können im Kanton Zug ab sofort bis am 30. April 2021 gestellt werden unter: https://www.zg.ch/haertefallprogramm