Gleicher Lohn für gleiche Arbeit
Das Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann (Gleichstellungsgesetz) soll die Durchsetzung des verfassungsrechtlichen Anspruchs auf gleichen Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit erleichtern. Arbeitgeber müssen bis zum 30. Juni 2021 eine betriebsinterne Lohngleichheitsanalyse durchführen.
von Yvonne Merz und Tijana Jovanovic
Bis heute besteht ein statistisch nachgewiesener Lohnunterschied zwischen den Geschlechtern. Mit der Änderung des Gleichstellungsgesetzes verfolgen Bundesrat und Parlament das Ziel, mit staatlichen Massnahmen die Lohngleichheit zwischen Frauen und Männern zu verwirklichen.
Was ändert sich – und für wen?
Die Revision des Gleichstellungsgesetzes führt dazu, dass alle Arbeitgeber in der Schweiz, die per Jahresbeginn 100 oder mehr Mitarbeitende beschäftigten, eine betriebsinterne Lohngleichheitsanalyse in Bezug auf das Geschlecht durchführen müssen.
Was ist zu tun – und wann?
Arbeitgeber müssen bis zum 30. Juni 2021 eine betriebsinterne Lohngleichheitsanalyse durchführen. Die Lohngleichheitsanalyse muss nach einer wissenschaftlichen und rechtskonformen Methode erfolgen und die Lohngleichheit zwischen Frauen und Männern beim betroffenen Arbeitgeber analysieren.
Das Resultat der Analyse muss durch ein zugelassenes Revisionsunternehmen, eine Arbeitnehmervertretung oder eine Frauenorganisation extern überprüft werden. Die Überprüfung muss innert einem Jahr nach der Durchführung der Lohngleichheitsanalyse, spätestens jedoch bis Ende Juni 2022, durchgeführt werden. Arbeitnehmende und gegebenenfalls Aktionärinnen und Aktionäre müssen bis spätestens Ende Juni 2023 über das Ergebnis der Lohngleichheitsanalyse informiert werden.
Wenn die Lohngleichheitsanalyse zeigt, dass die Lohngleichheit eingehalten ist, muss keine weitere Lohngleichheitsanalyse durchgeführt werden. Andernfalls ist die Analyse nach vier Jahren zu wiederholen.
Yvonne Merz, Dipl. Wirtschaftsprüferin BDO Zug
Tijana Jovanovic, Assistentin Wirtschaftsprüfung BDO Zug
BDO AG
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