Erweiterte Maskenpflicht im Kanton Zug
Aufgrund des starken, sprunghaften Anstieges der Fallzahlen im Kanton Zug hat der Regierungsrat beschlossen, eine Maskentragepflicht für alle Personen in Verkaufslokalen und Einkaufszentren sowie für Mitarbeitende von Restaurationsbetrieben anzuordnen. Die Regelung tritt per Samstag, 10. Oktober in Kraft und ist vorerst bis 30. November befristet.
Nachfolgend finden Sie alle wichtigen Unterlagen zum oben genannten Beschluss: