Wie schlage ich ein Erbe aus?

Nicht jede Erbschaft ist mit Vermögen verbunden. Manchmal ist die Erbannahme mit Schulden verbunden. Auf dem Vorsorgeblog der Zuger Kantonalbank erklärt Philip Luthiger, Berater Güter- und Erbrecht, wie in einem solchen Fall vorzugehen ist. Denn jeder Erbe kann innert dreier Monate – seit Kenntnis des Todesfalls – die ihm zugefallene Erbschaft ausschlagen.

 

Erfahren Sie jetzt mehr zum Thema «Ausschlagung einer Erbschaft».