Entlassung kurz vor der Pensionierung
30 Jahre war Hans Iten im Betrieb tätig. Kurz vor seiner Rente kam der Schock: Er wurde entlassen. Viele Fragen gingen ihm durch den Kopf. Unter anderem machte er sich Gedanken zu seiner Absicherung. Reicht das angesparte Geld? Mit dieser sehr zentralen Frage hat er sich an seine Bank, an die Zuger Kantonalbank, gewendet: Darf eine Pensionskasse dem Versicherten nach dem 58. Lebensjahr eine Weiterversicherung verwehren, wenn er die Beiträge selber trägt? Lesen Sie dazu den Beitrag auf dem Vorsorgeblog der ZugerKB.