Die neusten Beschlüsse zur Corona-Krise

Gerne zeigen wir Ihnen die jüngsten Beschlüsse und nützliche Merkblätter von Bundesrat und Behörden:

Corona-Erwerbsersatz für Selbständigerwerbende wird bis 16.9.2020 verlängert
Der Anspruch der direkt oder indirekt von Massnahmen gegen das Corona-Virus betroffenen Selbständigerwerbenden auf Corona-Erwerbsersatz wird bis zum 16. September verlängert. Die in ihrer eigenen Firma angestellten Personen im Veranstaltungsbereich, die sich in einer Härtefallsituation befinden, können neu ebenfalls Corona-Erwerbsersatz beanspruchen.

Kurzarbeitsentschädigung: Verlängerung der Bezugsdauer auf 18 Monate
Der Bundesrat hat die Höchstbezugsdauer von Kurzarbeitsentschädigung von zwölf auf achtzehn Monate verlängert. Durch diese Verlängerung per 1. September 2020 haben die betroffenen Unternehmen die Möglichkeit, für ihre Beschäftigten weiterhin von der Unterstützung der KAE zu profitieren. Zudem gilt eine Karenzfrist von einem Tag. Diese Verordnungsänderung tritt am 1. September 2020 in Kraft und gilt bis am 31. Dezember 2021. Zur Verordnungsänderung

Vernehmlassung zur Zusatzfinanzierung der Arbeitslosenversicherung
Gleichzeitig zur Verlängerung der KAE wird mit dieser Gesetzesänderung vorgeschlagen, dass der Bund die ALV im Ausmass der Kosten für die im Zusammenhang mit der Covid-19-Krise ausbezahlten Kurzarbeitsentschädigungen unterstützt. Das Parlament hat in der Sommersession einen weiteren Nachtragskredit im Umfang von maximal 14,2 Milliarden Franken gutgeheissen, Die Gesetzesänderung soll in der Herbstsession 2020 im Sonderverfahren behandelt werden.

Normalisierung der Lage und Auswirkungen auf die Sozialversicherungen im internationalen Kontext
Während der aussergewöhnlichen Situation galt die Regel, dass die Versicherungsunterstellung aufgrund der COVID-19-Einschränkungen nicht ändern sollte und eine Person auch dann als in der Schweiz erwerbstätig betrachtet wird, wenn sie daran gehindert wird, ihre Tätigkeit hier physisch auszuüben. Diese flexible Auslegung angesichts höherer Gewalt entspricht auch den EU-Empfehlungen betreffend die Anwendung des europäischen Koordinationsrechts. Da die meisten Personen nunmehr ihre Tätigkeit wieder physisch in der Schweiz erbringen können und auch die Home Office-Empfehlung des Bundesrats seit dem 22. Juni 2020 nicht mehr gilt, wird sich das Zeitfenster für diese vorübergehende flexible Auslegung der Unterstellungsregeln in absehbarer Zeit schliessen. Aus Sicht des BSV gilt die flexible Auslegung der Unterstellungsregeln aber weiter, solange nichts anderes vereinbart wurde mit den Nachbarstaaten.

Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr, Quarantäne für Einreisende aus gewissen Risikogebieten
Angesichts des zunehmenden Reiseverkehrs und der seit Mitte Juni ansteigenden Zahl der Neuansteckungen hat er entschieden, für den öffentlichen Verkehr ab Montag, 6. Juli schweizweit eine Maskenpflicht einzuführen. Zudem müssen sich Einreisende aus gewissen Gebieten in Quarantäne begeben. Die Aufhebung von Einreisebeschränkungen für erste Drittstaaten ist für den 20. Juli vorgesehen. Weitere Informationen

Bei Geschäftsmieten Aufteilung des Zinses zwischen Mieter und Vermieter
Für die Periode der angeordneten Schliessung oder Einschränkung der Tätigkeit im Zusammenhang mit der Corona-Krise sollen Mieterinnen und Mieter 40 Prozent bezahlen, Vermieterinnen und Vermieter 60 Prozent des Mietzinses tragen. Die Vernehmlassung dauert bis am 4. August 2020. Es ist geplant, dem Parlament ein Sonderverfahren zu beantragen, so dass die Gesetzesvorlage von beiden Räten in der Herbstsession beraten werden kann.