Coronavirus: Weitgehende Normalisierung und vereinfachte Grundregeln zum Schutz der Bevölkerung
Gerne zeigen wir Ihnen die jüngsten Beschlüsse und nützliche Merkblätter von Bundesrat und Behörden:
Die «ausserordentliche Lage» wird per 19. Juni 2020 aufgehoben, neu gilt die «besondere Lage».
Ab Montag, 22. Juni 2020, werden die Massnahmen zur Bekämpfung des neuen Coronavirus weitgehend aufgehoben. Einzig Grossveranstaltungen bleiben bis Ende August verboten.
Es gilt ab Montag:
- Neu reicht 1,5 Meter Abstand statt wie bisher 2 Meter.
- Neu gelten die gleichen Vorgaben für sämtliche Schutzkonzepte. Es gibt keine speziellen Regeln mehr für einzelne Kategorien von Betrieben, Veranstaltungen oder Schulen.
- Die Sitzpflicht und die Polizeistunde werden aufgehoben.
- Die Homeoffice-Empfehlung gilt nicht mehr. Auch Angehörige der Risikogruppe können an ihren Arbeitsplatz zurückkehren. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Gesundheit der Arbeitnehmer zu schützen.
- Im öffentlichen Verkehr sollen alle Reisenden immer eine Maske dabeihaben und in Stosszeiten aufsetzen.
- An Demonstrationen gilt ab morgen Samstag Maskentragpflicht. Die Teilnehmerzahl ist ebenfalls ab morgen nicht mehr beschränkt.
Bundesrat eröffnet Vernehmlassung zum Covid-19-Gesetz: Der Bundesrat will mit dem Covid19-Gesetz dem Parlament den Erlass eines dringlichen und befristeten Bundesgesetzes beantragen für die notrechtlich erlassenen Massnahmen, die für die Bewältigung der Covid19-Epidemie weiterhin nötig sind. Mit der Vorlage soll das bisherige Massnahmenpaket des Bundesrates durch einen Beschluss des Parlaments gesetzlich abgestützt werden
Zur Erinnerung:
- Ein Anspruch auf Corona-Erwerbsersatz muss bis spätestens 16. September 2020 geltend gemacht werden. Ab diesem Datum können auch keine rückwirkenden Neuberechnungen mehr verlangt werden.
- Die Schweiz hat am 15. Juni wie geplant die Grenzen zur EU sowie Grossbritannien und den EFTA-Staaten geöffnet. Es gilt die volle Personenfreizügigkeit und auch Einkaufstourismus ist wieder erlaubt.