Coronavirus: Lehrabschlussprüfungen 2021 finden regulär statt
Die schweizerischen und die kantonalen Maturitätsprüfungen sowie die Lehrabschlussprüfungen sollen 2021 trotz Pandemie wenn immer möglich regulär durchgeführt werden. Für den Fall, dass die epidemiologische Lage die ordentliche Durchführung trotz Einhaltung der Schutzkonzepte landesweit oder regional nicht zulässt, hat der Bundesrat am 12. März 2021 vorsorglich die nötigen Ausnahmeregelungen erlassen.
Das Coronavirus wird auch in den kommenden Monaten in der Schweiz präsent sein, schreibt der Bundesrat in seiner Medienmitteilung. Da die Entwicklung nur beschränkt vorhersehbar sei, sei eine rasche und flexible Anpassung an die jeweilige Lage sehr wichtig. “Vor diesem Hintergrund und aufgrund der Erfahrungen im letzten Jahr will der Bundesrat 2021 eine schlüssige Handhabung der verschiedenen Prüfungen sicherstellen. Der Bund hat dazu das Vorgehen frühzeitig mit der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren EDK und weiteren Partnern koordiniert.”
Qualifikationsverfahren in der beruflichen Grundbildung
Die Grundlagen für die Durchführung der Qualifikationsverfahren 2021 in der beruflichen Grundbildung wurden von der Task Force «Perspektive Berufsbildung» erarbeitet, in welcher Bund, Kantone und Organisationen der Arbeitswelt vertreten sind. Sie stellen sicher, dass auch die Lehrabschlussprüfungen trotz Pandemie in allen Kantonen, wenn irgend möglich, regulär durchgeführt werden können. Für den Fall, dass aufgrund der epidemiologischen Lage vom geltenden Recht abgewichen werden muss, hat das SBFI Spezialregelungen für die Qualifikationsverfahren der beruflichen Grundbildung erlassen.
“Mit den Verordnungen sind die Weichen gestellt, dass Absolvierende der Sekundarstufe II sowohl im allgemeinbildenden als auch im berufsbildenden Bereich im Herbst 2021 einen weiterführenden Studiengang auf Tertiärstufe aufnehmen können. Zudem erlangen Lernende einen vollwertigen, auf dem Arbeitsmarkt anerkannten Berufsabschluss. Dies ist ein wichtiges Anstellungskriterium und sichert eine langfristige Berufsperspektive. Alle Verordnungen treten am 1. April 2021 in Kraft und gelten bis Ende 2021”, schreibt der Bundesrat.