Bundesrat lockert weitere Massnahmen ab dem 11. Mai 2020
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 29. April 2020 entschieden, die Massnahmen zum Schutz vor dem Coronavirus weiter zu lockern. Ab Montag, 11. Mai 2020, können Läden, Restaurants, Märkte, Museen und Bibliotheken wieder öffnen, in den Primar- und Sekundarschulen darf der Unterricht wieder vor Ort stattfinden und im Breiten- und Spitzensport sind wieder Trainings möglich. Der öffentliche Verkehr wird wieder nach dem ordentlichen Fahrplan funktionieren. Für die Maturitätsprüfungen können dieses Jahr die Erfahrungsnoten im Zeugnis stehen, über schriftliche Prüfungen für die gymnasiale Maturität entscheiden die Kantone. Die Lockerungen werden durch Schutzkonzepte begleitet. Das Abstandhalten und die Hygienemassnahmen müssen nach wie vor eingehalten werden. Parallel zu diesen Öffnungsschritten werden die Einreisebeschränkungen gelockert. Ab dem 11. Mai soll zudem in allen Kantonen die flächendeckende Rückverfolgung von Neuinfektionen wieder aufgenommen werden. Auch hat der Bundesrat entschieden, dass am 27. September 2020 über fünf eidgenössische Vorlagen abgestimmt werden soll.
- Medienmitteilung Bund 29.04.2020 weitere Lockerung von Massnahmen
- Medienmitteilung Bund 29.04.2020 zu den Maturitätsprüfungen
- Medienmitteilung Bund 29.04.2020: Bundesrat erlaubt Sporttrainings ab 11. Mai
- Medienmitteilung Bund 29.04.2020: Einreisebeschränkungen werden ab 11. Mai schrittweise gelockert
- Medienmitteilung Bund 29.04.2020: Am 27. September 2020 findet eine eidgenössische Volksabstimmung statt
- Neues Coronavirus: Lockerung der Massnahmen ab 11. Mai (2. Etappe)
- Testkriterien und Contact Tracing: Fragen und Antworten
- COVID-19-Verordnung 2: Transitionsschritt 2: Schulen und Einkaufsläden sowie Sportbereich
- COVID-19-Verordnung gymnasiale Maturitätsprüfungen
- COVID-19-Verordnung kantonale Berufsmaturitätsprüfungen