Bundesrat erhöht Bürgschaftsvolumen für Liquiditätshilfe auf 40 Milliarden
Bern, 03.04.2020 – An seiner Sitzung vom 3. April 2020 hat der Bundesrat beschlossen, das Bürgschaftsprogramm für COVID-Überbrückungskredite aufzustocken. Aufgrund der grossen Nachfrage beantragt er dem Parlament, den bestehenden Verpflichtungskredit um 20 Milliarden auf insgesamt 40 Milliarden Franken zu erhöhen.
Die ersten Tage haben gezeigt, dass die COVID-Überbrückungskredite einem grossen Bedürfnis entsprechen und dass die unbürokratische und rasche Abwicklung über Banken und Postfinance gut funktioniert. So konnten per 2. April 2020 76’034 Kreditvereinbarungen mit einem geschätzten Volumen von insgesamt 14,3 Milliarden Franken abgeschlossen werden.
Wegen dieser hohen Nachfrage dürfte das vom Bund garantierte Bürgschaftsvolumen von 20 Milliarden Franken in den nächsten Tagen überschritten werden. Darum beantragt der Bundesrat den Eidgenössischen Räten eine Aufstockung des Verpflichtungskredits und damit eine Erhöhung des maximalen Bürgschaftsvolumens von 20 Milliarden auf insgesamt 40 Milliarden Franken. 10 Milliarden davon werden der Finanzdelegation, die am 7. April 2020 tagt, als dringlich beantragt.