Ausschreibung offener Lehrstellen neu bereits ab dem 1. April möglich

Ab diesem Jahr können die Lehrbetriebe ihre offenen Lehrstellen bereits ab dem 1. April im Lehrstellennachweis LENA publizieren und unter www.berufsberatung.ch aufschalten. Die frühere Ausschreibung entspricht dem Bedürfnis der Unternehmen und bietet Vorteile für die Jugendlichen auf der Schnupperlehrsuche.

Diesen Frühling können Lehrstellen bereits für den Lehrstart im Sommer 2022 ausgeschrieben werden. Dies hat die Schweizerische Berufsbildungsämter-Konferenz (SBBK) beschlossen. Neu bleiben zudem die noch offenen Lehrstellen bis im Herbst ausgeschrieben und online. Der Berufswahlfahrplan der Zuger Oberstufenschulen wird hingegen nicht angepasst und bleibt gleich. Urs Brütsch, Leiter Amt für Berufsberatung, erklärt: «Die Schülerinnen und Schüler sollen ihre Einblicke in die Praxis weiterhin im Frühjahr und Sommer erhalten können.»

Frühere Ausschreibung entspricht Bedürfnis
Seit dem Start mit den Arbeiten zum kantonalen Härtefallprogramm verschärfte der Bund laufend die Einschränkungen für die Bevölkerung und die Betriebe, was die Situation der Unternehmen mehr und mehr verschlechterte. Parallel dazu stellte er den Kantonen aber auch mehr Geld zur Verfügung, um ihre Härtefallprogramme zu unterstützen und reduzierte die Auflagen.
Das führte zwar zu Verzögerungen bei den ersten Auszahlungen, hatte aber auch zur Folge, dass die Vergaberichtlinien grosszügiger ausgestaltet werden konnten. «Wir können heute mehr nichtrückzahlbare Beiträge auszahlen als ursprünglich geplant», äussert sich Finanzdirektor Heinz Tännler erleichtert und betont: «Wichtig ist, dass wir den in ihrer Existenz bedrohten Unternehmen schnell und substanziell helfen können.»

Eine Aufschaltung der offenen Lehrstellen bereits zwei Jahre vor Lehrbeginn wurde von der erweiterten SBBK (Berufsbildungsämter, Berufs-, Schul- und Laufbahnberatung) allerdings abgelehnt. Für Dusan Milakovic ist der Entscheid für den Mittelweg eine Win-Win-Situation: «Die Lehrbetriebe können früher ausschreiben, um sich den für sie besten Nachwuchs zu sichern, und die Schülerinnen und Schüler gelangen im Rahmen des Berufswahlprozesses früher an die für sie notwendigen Informationen, welche Unternehmen Lehrstellen anbie-ten.»

Genehmigung der Lehrverträge weiterhin ein Jahr vor Lehrbeginn
«Eine noch frühere Aufschaltung der Lehrstellen wäre kontraproduktiv. Die Schülerinnen und Schüler sollen genügend Zeit für die Berufswahl erhalten. Ansonsten würde der Druck auf die Jugendlichen weiter steigen», erläutert Urs Brütsch. Die SBBK war sich einig, dass Lehrverträge nach wie vor frühestens ein Jahr vor Lehrbeginn genehmigt werden sollen. Das heisst, dass die Lehrverträge weiterhin ein Jahr vor Lehrbeginn bewilligt werden, also ab frühestens Anfang August.

Weitergeführt werden soll ausserdem, dass die noch offenen Lehrstellen bis im Herbst ausgeschrieben bleiben. Eine Lehrvertragsunterzeichnung für den diesjährigen Lehrbeginn ist somit bis Oktober 2021 möglich.

Kontakt
Dusan Milakovic, Leiter Amt für Berufsbildung, +41 41 728 51 51
Urs Brütsch, Leiter Amt für Berufsberatung, +41 41 728 32 18