Aufhebung von Stützungsmassnahmen (COVID-19)

In Anbetracht der Aufhebung der ausserordentlichen Lage hebt der Regierungsrat mehrere COVID-19-Stützungsmassnahmen auf. Per 30. Juni 2020 besteht für Rechnungen des
Kantons Zug wieder eine Zahlungsfrist von 30 anstatt 180 Tagen, Kreditorenrechnungen
werden nicht mehr sofort, sondern innert gewohnter Frist bezahlt und auch der Versand
von Mahnungen ist wieder möglich. Ausserdem laufen mehrere befristete Massnahmen
im Steuerbereich aus.

 

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