Änderungen bei der Gewinnsteuer und Dividendenbesteuerung
Aufgrund der Implementierung der Steuerreform und AHV-Finanzierung (STAF) sowie der damit zusammenhängenden Zuger Steuergesetzrevision kam es auf den 01.01.2020 zu einer der grössten Reformen im Unternehmenssteuerrecht der letzten Jahrzehnte. Für KMU und deren Aktionäre sind vor allem die Senkung des Gewinnsteuersatzes und die Anpassungen bei der Teilbesteuerung der Dividenden bei natürlichen Personen von Interesse.
Gewinnsteuersatz
Um den Wegfall der privilegierten Besteuerung für Statusgesellschaften zu kompensieren, wurden verschiedene Korrekturmassnahmen verabschiedet. Eine der Hauptmassnahmen ist die Senkung des kantonalen und kommunalen Gewinnsteuersatzes. Auch der Kanton Zug sieht eine solche Senkung vor, von bislang max. 5.75% auf einen einheitlichen Steuersatz von 3.5%. Künftig gelten für alle Unternehmen – für Grosskonzerne sowie für kleine und mittlere Unternehmen – grundsätzlich die gleichen Besteuerungsregeln. Die effektive Gesamtsteuerbelastung (Bund, Kanton und Gemeinde) sinkt beispielsweise in der Stadt Zug von bisher 14.35% auf 11.91%.
Teilbesteuerung der Dividenden bei natürlichen Personen
Bei der direkten Bundessteuer kam es per 2020 zu einer Erhöhung der Teilbesteuerung von Dividenden aus qualifizierenden Beteiligungen von 60% auf 70%. Auf der Stufe des Kantons wurde auf eine Erhöhung verzichtet, womit die genannten Beteiligungserträge weiterhin nur im Umfang von 50% steuerbar sind.
Bei weiteren Fragen im Zusammenhang mit der Zuger Steuergesetzgebung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.